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Rechtliches

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Die Website der Glas + Spiegel - Schulz GmbH & Co. KG dient zur Information und Kommunikation. Alle Informationen werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und können nicht als Angebot oder Beratung der Glas + Spiegel - Schulz GmbH & Co. KG ausgelegt werden.

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Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Verstöße werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Auch die einzelnen Elemente dieser Website sind urheber- bzw. markenrechtlich geschützt; sie dürfen weder kopiert noch im Ganzen oder in Teilen imitiert werden; dies gilt insbesondere für Marken, Logos, Grafiken, Ton- und Bildbestandteile, die auf dieser Website genutzt werden.


5. Gewährleistung und Haftung
Alle Informationen und Formate, sowie Codes und Software werden ohne Mängelgewehr und ohne Gewährleistungen, rechtliche Gewährleistungen bleiben davon unberührt, zur Verfügung gestellt. Die Glas + Spiegel - Schulz GmbH & Co. KG ist bemüht auf ihren Websites fehlerfreie und zuverlässige Informationen bereitzustellen. Die Glas + Spiegel - Schulz GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr, dass die Website und downloadbare Dateien frei von Ungenauigkeiten, Fehlern, Viren, Würmern, Trojanern oder sonstigen schädlichen Codes ist. Die Glas + Spiegel - Schulz GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

6. Datenschutz
Die Glas + Spiegel - Schulz GmbH & Co. KG nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre ernst. Alle Informationen über Besucher werden gem. der rechtlichen Bestimmung verwaltet. Personenbezogene Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht, weitergegeben oder verkauft. Über welche persönlichen Daten wir Erkenntnis erlangen bestimmen Sie durch die Eingabe Ihrer Daten. Alle Zugriffe auf die Website werden registriert gespeichert. Diese Daten (Datum, Rechneradresse und gelesenes Dokument) dienen zu statischen Zwecken und werden anonymisiert ausgewertet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Einkauf

Allgemeine Einkaufsbedingungen für unsere Bestellungen bei Lieferanten


Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1. Gültigkeit

Für unsere sämtlichen Bestellungen und Einkäufe gelten ausnahmslos und ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Anders lautende, entgegenstehende oder sonst abweichende Geschäftsbedingungen – insbesondere eigene Verkaufs- und Lieferbedingungen – unserer Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Die insoweit vorbehaltslose Bestätigung und Durchführung einer Bestellung gilt nicht als eine solche Zustimmung zu etwaigen eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten.
Diese Einkaufsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten geschäftlichen Verbindung, so dass es nicht in jedem einzelnen Fall der Übersendung dieser Einkaufsbedingungen bedarf. Mit erstmaliger Lieferung auf dieser Grundlage erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.


2. Vereinbarungen

Für unser Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten sind unsere Bestellung, eine etwaige Rückbestätigung von unserer Seite gegenüber dem Lieferanten sowie diese allgemeinen Einkaufsbedingungen maßgeblich. Diese Einkaufsbedingungen werden Inhalt des Einkaufsvertrages. Es wird vermutet, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.
Bestellungen und Bestelländerungen erfolgen schriftlich. Der Inhalt mündlicher oder fernmündlicher Bespre-chungen ist im Zweifel nur verbindlich, wenn er schriftlich oder per Textform bestätigt wurde.
Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn der Lieferant sie uns nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigt.
Etwaige eigene Angebote eines Lieferanten haben unentgeltlich zu erfolgen. Kostenvoranschläge eines Liefe-ranten werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung vergütet.

3. Preise

Die Preise verstehen sich als Höchstpreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe; etwaige Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung sind an uns weiterzugeben. Die Preise schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den vom Lieferanten zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Nebenko-sten, mit ein. 

4. Abwicklung und Lieferung, Lieferfristen und Liefertermine

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unserer Auftrags- oder Bestellnummer sowie die Bezeich-nung des Inhalts der Lieferung nach Art und Menge angibt.
Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich und verstehen sich als eintreffend am vereinbarten Erfüllungsort. Sind Verzögerungen absehbar, hat der Lieferant uns unverzüglich schriftlich zu be-nachrichtigen. Wird diese Benachrichtigung unterlassen, kann sich der Lieferant uns gegenüber auf das Liefer-hindernis nicht berufen.
Erfolgen die Lieferungen und Leistungen auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir be-rechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und vollen Schadenersatz wegen Nichtleistung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die uns durch den Verzug des Lieferanten entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere aus Deckungsgeschäften, hat der Lieferant zu tragen.
Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung (§ 341 BGB) zu verlangen, bleibt unberührt und behalten wir uns – unbeschadet einer insoweit vorbehaltlosen Abnahme der Lieferung – bis zur Schlusszahlung vor. 
Teillieferungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
Unteraufträge dürfen vom Lieferanten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vergeben werden, soweit es sich nicht um die Zulieferung marktgängiger Teile handelt.
Die Lieferung der Ware hat in der Regel in handelsüblicher Einweg-Standardverpackung zu erfolgen. Bei Ver-wendung von Mehrweg-Verpackung hat der Lieferant diese leihweise zur Verfügung zu stellen. Die Rücksen-dung erfolgt auf Kosten und Risiko des Lieferanten. Erklären wir uns im Einzelfall zur Übernahme der Verpak-kungskosten bereit, sind diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.

5. Gefahrübergang, Eigentumsrechte

Die Gefahr geht – unabhängig von der Preisabrede – bei Lieferungen ohne Aufstellen oder Montage mit Ein-gang am vereinbarten Erfüllungsort und bei Lieferungen mit Aufstellen oder Montage mit dem erfolgreichen Abschluss unserer Abnahme auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzt unsere Abnahmeerklärung nicht.
Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Lieferanten, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Für etwaige Wartezeiten werden wir angemessen entschädigt. Verlangt der Lieferant Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Übernahme solcher Arbeiten wird der Gefahrübergang nicht verlagert.
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht spätestens nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
Wird Vorbehaltsware von uns be- oder verarbeitet, gelten wir als Hersteller und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Erwirbt der Lieferant bei der Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren das Alleineigentum an der neuen Sache, besteht Einigkeit, dass der Liefe-rant uns im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neugeschaffenen Sache Miteigen-tum an der neuen Sache einräumt. Die Regeln bei einer Weiterveräußerung gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware entsprechend.

6. Qualität, Abnahme

Der Lieferant sichert zu, dass die Lieferungen und Leistungen den vereinbarten Anforderungen, den einschlägi-gen Normen (DIN, etc.) und dem Stand der Technik entspricht.
Wir behalten uns vor, die Ware unverzüglich nach Empfang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Bei Beanstandungen kann der Lieferant mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeglichen Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils 14 Tage ab positiver Kenntnis. Der Lieferant verzichtet während der Garantiezeit auf den Einwand einer verspäteten Rüge verdeck-ter Mängel.
Für Maße, Gewichte und Mengen sind die bei unserer Wareneingangskontrolle festgestellten Werte maßgeb-lich.

7. Rechnungen, Zahlungen

Rechnung sind uns mit separater Post zu übersenden; sie müssen unsere Auftrags- oder Bestellnummer gut sichtbar angeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Der Rechnungsbetrag wird 60 Tage nach Wareneingang und Erhalt der Rechnung fällig oder nach unserer Wahl nach 30 Tage mit 2% Skonto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt dabei der Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß und haben keinen Einfluss auf unsere Gewährleistungsansprüche und Rügerecht.
Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ord-nungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Schutzrechte

Der Lieferant versichert, dass seine Lieferungen und Leistungen und deren bestimmungsgemäßer Gebrauch keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstige Schutzrechte, verletzen. Sofern wir gleichwohl wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, hat uns der Lieferant von sämtlichen Anspruchen freizustellen.

9. Haftung bei Sachmängeln

Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend etwas davon Abweichendes geregelt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Abnahme. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt die längere Frist.
Bei mangelhafter Lieferung hat der Lieferant nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preis-nachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel ko-stenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen sind wir nach Rücksprache mit dem Lieferanten berechtigt, den Mangel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beheben, durch einen Dritten beseitigen zu lassen oder anderwei-tig Ersatz zu beschaffen. Entsprechendes gilt im Falle des Verzuges des Lieferanten mit der Lieferung.
Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Unterlieferanten hergestellten oder dort bezogenen Teile.
Für Ersatzlieferungen und Nachlieferungen hat der Lieferant wie für die ursprüngliche Lieferung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beginnt insoweit frühestens mit dem Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
Der Lieferant ist verpflichtet, die erforderlichen Kosten für eine etwaige Rückrufaktion aufgrund Produkthaf-tungsrecht zu erstatten. Im Übrigen hat der Lieferant uns von etwaigen Ansprüchen aus Produzentenhaftung für die von ihm gelieferten Waren freizustellen.

10. Import- und Exportbestimmungen, Zoll

Bei Lieferungen und Leistungen aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands hat der Liefe-rant seine EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben.
Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 auf seine Kosten die erforderlichen Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.
Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß deutschen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes der Waren und Leistungen ausführlich, vollständig und schriftlich zu unterrichten.
Sollten die Lieferungen und Leistungen nicht den rechtlichen Bedingungen des Ursprungslandes entsprechen, hat uns der Lieferant darauf vor Lieferung ausdrücklich hinzuweisen. Etwaige Nachteile im Falle eines fehlen-den oder fehlerhaften Hinweises gehen zu Lasten des Lieferanten.

11. Datenschutz

Der Lieferant ist widerruflich damit einverstanden, dass seine mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.

12. Vertraulichkeit

Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen technischen und kaufmännsichen Einzelheiten, die ihm durch unsere Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Informationen und Daten

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Mustern, Herstellungsvorschriften, Werkzeugen, Einrich-tungen und ähnlichen Unterlagen und Gegenständen, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder Auf-tragsdurchführung überlassen haben, behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, nicht vervielfältigt und nicht für andere Zwecke benützt werden. Sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aufzubewahren und uns nach Vertragsdurchführung unaufgefordert zurückzugeben.

14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort

Es gilt unter Abbedingung des UN-Kaufrechts ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des internationalen Privatrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Kiel. Alleiniger Gerichtsstand ist ebenfalls Kiel, sofern der Lieferant ein Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne ist. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, den Lieferanten an dessen allgemeinen oder sonst zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


1. Gültigkeit

Für sämtliche Verkäufe und Leistungen gelten ausnahmslos unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen - unseres Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der geschäftlichen Verbindung, so dass es nicht in jedem einzelnen Fall der Übersendung dieser Bedingungen bedarf.


2. Vereinbarungen

Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind unsere Bestätigungsschreiben und unsere Geschäftsbedingungen maßgeblich. Es wird vermutet, dass mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen nicht getroffen wurden.


3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Nebenkosten nicht ein. Die mögliche Preiserhöhung wird dabei auf den am Markt durchgesetzten Preis beschränkt. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, behalten wir uns das Recht auf Preisänderung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung ein längerer Zeitraum als 4 Monate liegt und wenn sich in diesem Zeitraum die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Faktoren geändert haben.


4. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben; sie sind aber nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Kommen wir in Lieferverzug und haben wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche wegen Lieferverzuges sind mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.


5. Gefahrübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Lastzug des Herstellers durchgeführt, geht die Gefahr spätestens in dem Augenblick über, in dem sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle - vorausgesetzt es ist eine befestigte Zufahrt - auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Kunden, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Für etwaige Wartezeiten werden wir angemessen entschädigt. Verlangt der Kunde gleichwohl Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Übernahme solcher Arbeiten wird der Gefahrübergang nicht verlagert.


6. Versandkosten

Ware gelangt auf Rechnung des Kunden zum Versand. Fehlen Vereinbarungen, erfolgt der Versand stets nach unserem besten Ermessen. Eine Haftung für billigste Beförderung wird dabei nicht übernommen. Bei Anlieferung von Transportgestellen bleiben die Gestelle unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Gestelle unverzüglich zu entladen und zurückzugeben.


7. Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Skontoabzüge sind grundsätzlich nur zulässig, sofern sonst keine Zahlungsrückstände bestehen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben, mindestens jedoch in Höhe von 10% p.a. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass kein Zinsschaden oder ein wesentlich geringerer Zinsschaden entstanden ist. Uns bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein über 10% p.a. hinausgehender Zinsschaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben im übrigen vorbehalten. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


8. Sicherheitseinbehalt

Ein etwaig vereinbarter Sicherheitseinbehalt kann von uns durch Bürgschaft abgelöst werden.


9. Haftung bei Sachmängeln

Unter Abänderung der gesetzlichen Ansprüche haften wir bei berechtigten Sachmängelrügen wie folgt: (1) Alle mangelhaften Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. (2) Es stehen uns 3 Versuche zu, den Mangel entsprechend vorstehender Ziffer (1) zu beseitigen. Schlägt dies fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Befindet sich die Ware zum Zeitpunkt der Nacherfüllung nicht mehr am vereinbarten Lieferort, tragen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nur bis zu der Höhe, in der sie bei der Nacherfüllung am Lieferort entstanden wären. Darüber hinausgehende Mehrkosten trägt der Kunde. Schadensersatz-ansprüche sind jedoch ausgeschlossen, soweit gem. Ziffer 11. nicht gehaftet wird. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware bzw. die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB). Wir haften nur für solche Sachmängel, die bereits zur Zeit des Gefahrübergangs vorhanden sind. Als Mängel gelten dabei nicht durch die Herstellung bedingte Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen. (4) Die Sachmängelgewährleistung ist in Bezug auf die Lieferung von Fremdfabrikaten an Unternehmen wird von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Fremdfabrikanten abhängig gemacht, sofern diese aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten nicht unzumutbar ist. Wir treten dafür schon jetzt die uns zustehenden Ansprüche gegenüber den Lieferanten der Fabrikate an den Unternehmer ab. (5) Die Verjährungsfrist bei Sachmängeln beträgt ein Jahr, soweit sie nicht zwingend nach dem Gesetz fünf Jahre beträgt.


10. Zusicherung

Alle Angaben beruhen auf technischen und physikalischen Daten und Werten. Sie stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Das Gleiche gilt für Katalogdaten.


11. Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfülllungsgehilfen beruhen, ebenso nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob-fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob-fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Recht des Kunden, bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes besteht, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.


12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung) berechtigen beide Vertragsteile zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit.


13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Bei einem Weiterverkauf auf Kredit ist der Kunde verpflichtet, unsere Rechte zu sichern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Der Kunde tritt seine Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Kunde zur Einziehung bis auf Widerruf berechtigt. Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, gelten wir als Hersteller und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Erwirbt der Kunde bei der Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neugeschaffenen Sache Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Die Regeln bei einer Weiterveräußerung gelten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware entsprechend. Von etwaigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an uns allein oder gemeinsam mit anderen gehörende Ware sind wir vom Kunden unverzüglich zu unterrichten. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort

Es gilt unter Abbedingung des UN-Kaufrechts deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Kiel. Alleiniger Gerichtsstand ist ebenfalls Kiel, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.


15. Salvatorische Klausel

Durch die eventuelle Unwirksamkeit einer Bestimmung bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Stand 12/2007

VOB als PDF-Dokumente

VOB Teil A

VOB Teil B